Welche Therapieschemata gibt es ?
Für die langfristige Wirksamkeit der IVOM-Therapie sind wichtig:
- ein zeitiger Behandlungsbeginn nach Diagnosestellung und
- eine kontinuierliche Kontrolle und Weiterbehandlung je nach Entwicklung der Netzhautveränderungen.
Bei einer IVOM-Therapie mit VEGF-Hemmern sind bei den meisten Netzhauterkrankungen im ersten Jahr circa acht bis neun IVOM erforderlich. Diese Zahl nimmt im Laufe der Jahre ab. Studien in verschiedenen Ländern haben gezeigt, dass man für eine erfolgreiche Behandlung circa 53 IVOM über einen Zeitraum von zehn Jahren benötigt.
Die bisherige Erfahrung hat auch gezeigt, dass der Bedarf nach wiederholter Therapie bei den einzelnen Patienten unterschiedlich ist. Daher gibt es verschiedene Verfahren, die Behandlung individuell anzupassen. Das Ziel: Soviel wie nötig, sowenig wie möglich.
Die wichtigsten Behandlungsschemata bei Anwendung von VEGF-Hemmern sind Pro re nata (PRN, nach Bedarf) und Treat & Extend, von denen es auch unterschiedliche Varianten gibt.
Therapieschema Pro re nata (PRN)
Pro re nata bedeutet “nach Bedarf“. Nach einer ersten Serie von IVOM (je nach Erkrankung drei bis sechs) erfolgt vier Wochen nach der letzten IVOM eine Kontrolle. Dazu gehören:
- Bestimmung der Sehschärfe,
- Beurteilung des Augenhintergrundes und
- eine OCT,
- in unklaren Situationen auch eine erneute Angiografie mit einem fluoreszierenden Farbstoff.
Zeigt sich ein stabiler Befund, erfolgen weitere Kontrollen in vierwöchigen Abständen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach kann der Abstand der Kontrollen vergrößert werden.
Zeigt sich bei der ersten oder weiteren Kontrollen eine erneute Aktivität, erfolgt wieder eine Serie von IVOM. Nach deren Ende beginnt erneut ein Kontrollzeitraum.
Therapieschema Treat & Extend (T&E)
Nach einer ersten Serie von IVOM (je nach Erkrankung drei bis sechs) wird bei Treat & Extend (Behandeln und Ausdehnen) der Abstand zwischen den IVOM schrittweise verlängert. Dies geschieht solange, bis die Krankheitsaktivität ausreichend zurückgedrängt ist. Bei weiterbestehender Krankheitsaktivität werden die Abstände beibehalten, bei zunehmender Krankheitsaktivität werden die Abstände wieder verkürzt.
Begonnen wird wie bei PRN mit einem Vier-Wochen-Abstand. Dieser wird üblicherweise um zwei Wochen verlängert oder verkürzt. Im Unterschied zu PRN erfolgt die Kontrolle (mit Bestimmung der Sehschärfe, Beurteilung des Augenhintergrundes und einer OCT) jedes Mal zusammen mit einer IVOM. Auf der Basis des Befunds bei der Kontrolle wird dann der Abstand zur nächsten IVOM festgelegt.